Buchungsbedingungen: Bungalow Nebel Nr. 3

Vermittlungsbüro Knauff, Inhaber Ulrich Knauff Stand: 17.07.2026 Teil A allgemeine Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters 1. Geltungsbereich und Vertragspartner 1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Ferienappartements sowie für die hierüber vermittelten Mietverträge zwischen dem Gast und dem jeweils in der Buchung bezeichneten Vermieter. 1.2 Vertragspartner des Gastes hinsichtlich der Überlassung der Unterkunft ist ausschließlich der jeweilige Vermieter. Der Vermittler wird nicht selbst Vermieter und schuldet keine eigene Gebrauchsüberlassung der Unterkunft. 1.3 Der Vermittler handelt als offengelegte Vermittlungs-, Erklärungs-, Empfangs- und Abwicklungsstelle des Vermieters. Er handelt beim Abschluss und bei der Abwicklung des Mietvertrages ausschließlich im Namen und mit Vollmacht des jeweiligen Vermieters. Alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten bestehen unmittelbar zwischen dem Vermieter und dem Gast. 1.4 Ergänzend maßgeblich sind die jeweilige Objektbeschreibung, die Buchungsübersicht vor Vertragsschluss, die Buchungsbestätigung und etwaige ausdrücklich einbezogene Hausordnungen oder objektspezifische Hinweise. 1.5 Die vermittelten Unterkünfte sind Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements zur kurzfristigen Nutzung im Rahmen der Selbstversorgung. Es handelt sich nicht um einen Hotelbetrieb. Hoteltypische Leistungen, insbesondere tägliche Reinigung, Verpflegung oder eine durchgehend besetzte Rezeption, werden weder vom Vermieter noch vom Vermittler geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich und gesondert als Leistung des jeweiligen Leistungserbringers ausgewiesen sind. 1.6 Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Mietvertrag unterliegt den Vorschriften der §§ 535 ff. BGB. Der Vermittler ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler im Sinne der §§ 651 ff. BGB. 2. Vertragsschluss 2.1 Vor Abgabe der bindenden Buchungserklärung werden dem Gast die wesentlichen Merkmale der Unterkunft, der Mietzeitraum, die Preisbestandteile sowie diese Bedingungen in speicherbarer Form zugänglich gemacht. Der jeweilige Vermieter wird dem Gast spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. 2.2 Bei einer Onlinebuchung über die Schaltfläche "Jetzt kostenpflichtig buchen" gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter des ausgewählten Mietobjekts ab. Soweit zusätzlich eigene Leistungen des Vermittlers gebucht werden, gibt der Gast insoweit zugleich ein gesondertes Angebot nach Teil B ab. 2.3 Der Mietvertrag kommt bei einer Onlinebuchung mit der unmittelbar automatisiert versandten Buchungsbestätigung zustande, die der Vermittler im Namen des Vermieters übermittelt. Erhält der Gast zunächst lediglich ein unverbindliches Angebot oder eine Buchungsoption, kommt hierdurch noch kein Mietvertrag zustande. Eine Buchungsoption ist die zeitlich befristete Reservierung eines Mietobjekts für den Gast. Während der Optionsfrist wird das Mietobjekt für den Gast freigehalten. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Gast die Buchungsoption innerhalb der mitgeteilten Frist verbindlich annimmt und anschließend die Buchungsbestätigung durch den Vermittler im Namen des Vermieters erfolgt. Nach Ablauf der Optionsfrist verfällt die Reservierung automatisch, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. 2.4 Bei Buchungen per Telefon, E Mail, Kontaktformular oder auf sonstigem Weg gibt der Gast sein verbindliches Angebot gegenüber dem Vermieter über den Vermittler ab. Der Mietvertrag kommt auch hier erst durch die Buchungsbestätigung des Vermittlers im Namen des Vermieters zustande. 2.5 Auch bei Buchungen über externe Buchungsplattformen kommt der Mietvertrag ausschließlich mit dem benannten Vermieter zustande. Technische Besonderheiten und Zahlungsabläufe der jeweiligen Plattform bleiben unberührt, ändern aber die Vertragsrolle des Vermittlers nicht. 3. Widerrufsrecht 3.1 Für den Mietvertrag über eine Ferienunterkunft für einen festgelegten Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. 3.2 Etwaige gesetzliche Rechte im Hinblick auf gesondert gebuchte Eigenleistungen des Vermittlers oder gesondert vermittelte Drittleistungen bleiben hiervon unberührt. 4. Preisbestandteile des Mietvertrages 4.1 Die vermieterseitigen Preisbestandteile werden in der Buchungsübersicht und in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen. Hierzu gehören insbesondere der Mietpreis der Unterkunft, eine etwaige vom Vermieter geschuldete Endreinigung, sonstige dem Vermieter zustehende Nebenentgelte, sowie öffentliche Abgaben, soweit diese dem Vermieter oder einer öffentlichen Stelle geschuldet sind. Der vom Gast zu zahlende Gesamtbetrag wird vor Abschluss des Buchungsvorgangs transparent ausgewiesen und nach seinen Bestandteilen aufgeschlüsselt. 4.2 Nicht Bestandteil des Mietpreises und der vermieterseitigen Entgelte sind eigene Gebühren des Vermittlers, insbesondere Buchungsgebühren und gegebenenfalls Servicegebühren, Entgelte externer Plattformen, Zusatzleistungen des Vermittlers oder Dritter sowie sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistung des Vermieters ausgewiesen sind. 4.3 Die Endreinigung ist Bestandteil jeder Buchung und wird als Leistung des Vermieters gegenüber dem Gast geschuldet. Sie erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vermieters; das hierfür vom Gast geschuldete Entgelt steht wirtschaftlich dem Vermieter zu. Die Erbringung der Reinigungsleistung obliegt einem vom Vermieter beauftragten Reinigungsdienstleister; der Vermittler übernimmt lediglich die organisatorische Koordination der Reinigung (Disposition der Reinigungstermine, automatisierte Übermittlung des Abreisedatums). Der Vermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung. 4.4 Die Kurtaxe ist, soweit sie anfällt, nicht Bestandteil des Mietpreises. Sie richtet sich nach den jeweils geltenden kommunalen Bestimmungen und ist vom Gast in der jeweils ausgewiesenen Höhe zu entrichten. 5. Zahlung auf vermieterseitige Forderungen 5.1 Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen vermieterseitigen Forderungen sind zu den dort genannten Zeitpunkten fällig. 5.2 Sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, ist innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vermieterseitigen Gesamtbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Liegen zwischen Buchung und Anreise weniger als 21 Tage, ist der gesamte vermieterseitige Betrag sofort fällig. 5.3 Zahlungen auf vermieterseitige Forderungen erfolgen an den vom Vermittler benannten Zahlungskanal ausschließlich mit Wirkung für und gegen den Vermieter, weil der Vermittler insoweit nur als Inkasso- und Abwicklungsstelle des Vermieters handelt. Forderungsinhaber bleibt ausschließlich der Vermieter. Die vereinnahmten Beträge werden vom Vermittler treuhänderisch auf einem Sammel-Abwicklungskonto verwaltet und dem Vermieter nach Abreise des Gastes und vollständigem Zahlungseingang, grundsätzlich innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, ausgezahlt, sofern keine Rückbelastungen, offenen Reklamationen oder sonstigen objektbezogenen Abwicklungsgründe entgegenstehen. Der Vermittler steht für die Bonität des Gastes und für die Erfüllung der Zahlungspflichten des Gastes gegenüber dem Vermieter nicht ein (kein Delkredere). 5.4 Gerät der Gast mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Vermieter nach Mahnung und angemessener Nachfrist, soweit gesetzlich erforderlich, vom Mietvertrag zurücktreten und die gesetzlichen Rechte geltend machen. Zahlt der Gast den fälligen Mietpreis und/oder das Reinigungsentgelt nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin und reagiert er auf eine erste Zahlungsaufforderung des Vermittlers innerhalb einer in der Aufforderung gesetzten angemessenen Frist nicht, ist der Vermittler berechtigt, den Mietvertrag im Namen des Vermieters gegenüber dem Gast außerordentlich zu kündigen. Die Kündigungserklärung erfolgt in Textform. 5.5 Öffentliche Abgaben, insbesondere Kurtaxe, richten sich im Übrigen nach den jeweils maßgeblichn gesetzlichen oder kommunalen Vorgaben sowie nach der Buchungsbestätigung. 6. Rücktritt des Gastes, Nichtanreise, Umbuchung 6.1 Der Gast kann vor Anreise jederzeit in Textform vom Mietvertrag zurücktreten. 6.2 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. 6.3 Soweit für das gebuchte Objekt keine abweichenden Stornobedingungen gelten, kann der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 90 % des reinen Unterkunftsmietpreises verlangen. Zusätzlich erhebt der Vermittler für die Bearbeitung der Stornierung eine Bearbeitungspauschale nach Teil B dieser Bedingungen. Der Gast ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag ein, wird die pauschalierte Entschädigung um den tatsächlich erzielten Mietzins reduziert. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.4 Für einzelne Objekte können abweichende Stornobedingungen gelten. Maßgeblich sind die auf der jeweiligen Objektseite sowie in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Stornobedingungen. Diese gehen den vorstehenden Regelungen vor. 6.5 Der nach den jeweils geltenden Stornobedingungen zunächst berechnete Stornobetrag ist spätestens zum ursprünglich vereinbarten Fälligkeitstermin des Restbetrages zu entrichten. Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitpunkt, ist der Stornobetrag mit Zugang der Stornorechnung sofort fällig. Dem Gast bleibt es unbenommen, den Stornobetrag bereits vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin zu begleichen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Reisezeitraums unter Berücksichtigung einer möglichen anderweitigen Vermietung sowie ersparter Aufwendungen. Ergibt sich hieraus ein geringerer Entschädigungsanspruch, wird das entsprechende Guthaben an den Gast erstattet. 6.6 Ein Anspruch auf Änderung des Reisetermins, des Mietobjekts oder sonstiger wesentlicher Buchungsdaten besteht nicht. Auf Wunsch des Gastes können Vermieter und Vermittler prüfen, ob einer Umbuchung zugestimmt werden kann. Erfolgt eine Zustimmung, kann bei einer Änderung des Reisezeitraums die bestehende Buchung im Einzelfall beibehalten werden. Wird das gebuchte Mietobjekt geändert, wird die bisherige Buchung aufgehoben und eine neue Buchung zu den dann geltenden Bedingungen erstellt. 6.7 Bei Buchungen über Drittportale können, soweit im jeweiligen Buchungsprozess ausdrücklich ausgewiesen und vom Gast akzeptiert, abweichende Stornobedingungen gelten. Im Übrigen gilt diese Ziffer 6. 7. Mietobjekt und Gebrauch 7.1 Der zulässige Gebrauch der Unterkunft ergibt sich aus der Objektbeschreibung, der Buchungsbestätigung und etwaigen einbezogenen Hausregeln. Maßgeblich sind insbesondere die zugelassene Personenzahl, Haustierregelungen, Rauchverbote und objektspezifische Nutzungsbeschränkungen. Bei als Nichtraucherunterkunft ausgewiesenen Objekten ist das Rauchen innerhalb der Unterkunft nicht gestattet. Erforderliche Sonderreinigungskosten aufgrund eines Verstoßes trägt der Gast. 7.2 Eine Überlassung oder Untervermietung an Dritte ist unzulässig. 7.3 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Objektbeschreibung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich zugelassen ist. 7.4 Eine Aufladung von Elektrofahrzeugen in oder an der Unterkunft ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich gestattet ist. Gleiches gilt für das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Anhängern auf dem Grundstück oder zugeordneten Stellplätzen. 7.5 Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten und vergleichbare Zusatzleistungen sind nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Leistung des Vermieters ausgewiesen sind. Bettwäsche, Handtücher und vergleichbare Zusatzleistungen können, soweit angeboten, gesondert hinzugebucht werden. 7.6 Soweit ein Internetzugang vorhanden ist, darf dieser nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Ein Anspruch auf permanente und störungsfreie Verfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 8. Anreise, Übergabe, Abreise und Rückgabe 8.1 Die maßgeblichen An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder den gesonderten Anreiseinformationen. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Vermittler oder eine von Vermieter oder Vermittler benannte Stelle für den Vermieter. 8.2 Die Übergabe kann davon abhängig gemacht werden, dass die bis dahin fälligen vermieterseitigen und vermittlerseitigen Beträge vollständig eingegangen sind. 8.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nach Übernahme unverzüglich auf erkennbare Mängel zu überprüfen und Beanstandungen sofort an den Vermittler als Empfangsstelle des Vermieters mitzuteilen. Unterlässt der Gast die Anzeige eines ihm erkennbaren Mangels, schuldet er dem Vermieter Schadensersatz für die daraus entstehenden Folgeschäden, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bereits bekannt oder hätte diesem bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt bekannt sein müssen. 8.4 Die Unterkunft ist zum vereinbarten Abreisezeitpunkt geräumt, in einem besenreinen Zustand und unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel zu übergeben. Geschirr ist gereinigt einzuräumen, Müll ist zu entsorgen und Lebensmittel sind aus Kühlschrank und Schränken zu entfernen. Soweit zusätzliche Reinigungsarbeiten erforderlich werden, die über die vereinbarte Endreinigung hinausgehen und vom Gast verursacht sind, sind die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. 8.5 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter die ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz geltend machen. 8.6 Vergessene Gegenstände können auf Wunsch des Gastes gegen Erstattung der Versand und Verpackungskosten sowie einer angemessenen Bearbeitungspauschale nachgesandt werden. 8.7 Der Gast haftet für den Verlust von Schlüsseln oder Schließmedien sowie für die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten. 9. Mängelanzeige und Rechte des Gastes 9.1 Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel oder wird eine Schutzmaßnahme erforderlich, hat der Gast dies dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Vermittler gilt als Anzeige gegenüber dem Vermieter. 9.2 Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. 9.3 Die gesetzlichen Rechte des Gastes gegenüber dem Vermieter bleiben im Übrigen unberührt. Für Mängel der Unterkunft haftet ausschließlich der Vermieter gegenüber dem Gast. Der Vermittler haftet nicht für Mängel der Unterkunft, es sei denn, er hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder zu vertuschen versucht. 9.4 Vom Gast verursachte Schäden sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden an der Unterkunft und am Inventar, die er oder seine Begleitpersonen während des Mietzeitraums schuldhaft verursachen. Die Haftung umfasst auch Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Hausordnung oder Verstöße gegen vertragliche Nutzungsbeschränkungen entstehen. 10. Haftung des Vermieters 10.1 Für die Unterkunftsleistung sowie für die gesetzlichen Rechte des Gastes aus dem Mietverhältnis haftet ausschließlich der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Teil B allgemeine Vertragsbedingungen des Vermittlers 11. Stellung und Leistungen des Vermittlers 11.1 Der Vermittler vermittelt die Unterkunft, wickelt Buchungen organisatorisch ab und handelt bei Vertragsabschluss und -abwicklung ausschließlich als offengelegter Vertreter und Abwicklungsstelle des jeweiligen Vermieters. Er ist nicht selbst Vermieter. Alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten bestehen unmittelbar zwischen dem Vermieter und dem Gast. 11.2 Der Vermittler ist berechtigt, die Unterkunft auf seiner Website, auf externen Portalen, über technische Schnittstellen und über sonstige Vertriebssysteme zu präsentieren und zu vermarkten sowie sich hierfür technischer und organisatorischer Dienstleister zu beienen. 11.3 Der Vermittler ist berechtigt, im Namen des Vermieters Erklärungen im Zusammenhang mit Anbahnung, Abschluss, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere zu Buchungsbestätigung, Zahlungsabwicklung, Anreiseinformationen und Entgegennahme von Mängelanzeigen. Der Vermittler ist nicht bevollmächtigt, auf wesentliche Forderungen des Vermieters zu verzichten, es sei denn, dies ist nach den vertraglichen Bedingungen zulässig. 11.4 Zwischen Gast und Vermittler kommt ein eigenständiges Vertragsverhältnis nur insoweit zustande, als der Vermittler eigene Gebühren erhebt oder eigene Zusatzleistungen erbringt. Dieses Vertragsverhältnis begründet keine Vermieterstellung des Vermittlers. 12. Eigene Gebühren des Vermittlers 12.1 Soweit vor Buchungsabschluss ausdrücklich ausgewiesen, erhebt der Vermittler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Buchungsgebühr und, für bestimmte Objekte, zusätzlich eine Servicegebühr. 12.2 Diese Gebühren stehen ausschließlich dem Vermittler zu und sind nicht Bestandteil des Mietpreises oder der Einnahmen des Vermieters. 12.3 Die Buchungsgebühr beträgt 35,00 € bei Buchungen ab fünf Übernachtungen und 43,00 € bei Buchungen unter fünf Übernachtungen. Sie wird mit wirksamem Abschluss des Mietvertrages fällig und vergütet die Vermittlungs und Buchungsabwicklungsleistungen des Vermittlers bis zum Zustandekommen des Mietvertrages. Wird der Mietvertrag vor Reisebeginn storniert, ist die Buchungsgebühr nur insoweit zu erstatten, als dem Vermittler Aufwendungen erspart bleiben. Dem Vermittler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm Aufwendungen mindestens in Höhe der Buchungsgebühr entstanden sind. 12.4 Für bestimmte Objekte wird zusätzlich eine Servicegebühr in Höhe von derzeit 3,98 € pro Übernachtung erhoben. Ob die Servicegebühr anfällt, wird dem Gast vor Abschluss der Buchung auf der jeweiligen Objektseite und in der Preisübersicht ausgewiesen. Die Servicegebühr vergütet organisatorische Leistungen des Vermittlers, insbesondere die Buchungsabwicklung, Gästekommunikation, Zahlungsabwicklung, Bereitstellung von Buchungsunterlagen sowie weitere organisatorische Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt. Sie begründet keinen Anspruch auf hoteltypische Leistungen oder bestimmte Einzelleistungen. 12.5 Soweit eine Servicegebühr erhoben wird, richtet sich ihre Fälligkeit nach der Buchungsbestätigung. Wird der Mietvertrag vor Reisebeginn aufgehoben, ist die Servicegebühr nur insoweit geschuldet, als sie bereits erbrachte Eigenleistungen des Vermittlers vergütet (insbesondere Buchungsbestätigung, Zahlungsabwicklung und Bereitstellung von Buchungsunterlagen). Im Übrigen ist sie nicht zu zahlen oder zu erstatten. Dem Vermittler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm durch die Stornierung Aufwendungen in gleicher Höhe entstanden sind. 12.6 Kommt ein Mietvertrag nicht wirksam zustande, fallen Buchungsgebühr und Servicegebühr nicht an, soweit nicht ausnahmsweise eine gesondert vereinbarte und bereits vollständig erbrachte Eigenleistung des Vermittlers vorliegt. 12.7 Erfolgt eine Buchung über ein externes Buchungs- oder Vertriebsportal oder über eine technische Schnittstelle Dritter, ist der Vermittler berechtigt, den vom Gast zu zahlenden Gesamtpreis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung um einen Aufschlag in Höhe der jeweils anfallenden Portal- und/oder Schnittstellenprovision zu erhöhen (Portal- und Schnittstellenaufschlag) Der Aufschlag ist Bestandteil der wirtschaftlichen Vergütung des Vermittlers; er steht ausschließlich dem Vermittler zu, ist nicht Teil des dem Vermieter zustehenden Mietpreises und wird daher bei der Eigentümerabrechnung gesondert ausgewiesen. 12.8 Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Gast erhebt der Vermittler für die Bearbeitung der Stornierung einschließlich der Berechnung der Stornokosten und der Erstellung der Stornoabrechnung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 €. Diese Bearbeitungspauschale stellt eine Vergütung für eine eigene Leistung des Vermittlers dar und ist nicht Bestandteil des Mietpreises oder der dem Vermieter zustehenden Entschädigung. Die Bearbeitungspauschale wird mit Erstellung der Stornorechnung fällig. 13. Zusatzleistungen des Vermittlers und Dritter 13.1 Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten oder vergleichbare Leistungen können vom Vermittler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeboten oder im Namen und auf Rechnung eines Dritten vermittelt werden. 13.2 Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Mietvertrages über die Unterkunft, es sei denn, sie sind in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Leistung des Vermieters ausgewiesen. 13.3 Soweit Zusatzleistungen von einem Dritten erbracht werden, kommt der Vertrag hierüber unmittelbar mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. 13.4 Der Vermittler bietet dem Gast die Möglichkeit an, Reiseversicherungen sowie gegebenenfalls weitere Nebenprodukte zu vermitteln. Der Vertrag hierüber kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Versicherer oder Produktanbieter zustande. Es gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers, die dem Gast vor Abschluss des Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellt werden. 14. Zahlungsabwicklung 14.1 Der Vermittler ist vom Vermieter gesondert ermächtigt, vermieterseitige Forderungen als Inkasso- und Abwicklungsstelle entgegenzunehmen. Forderungsinhaber und wirtschaftlich Berechtigter der vermieterseitigen Miet- und Nebenentgelte bleibt ausschließlich der Vermieter. 14.2 Eigene Gebühren des Vermittlers werden vom Vermittler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vereinnahmt. 14.3 Die Abwicklung vermieterseitiger Gelder erfolgt über ein für die treuhänderische Vereinnahmung und Weiterleitung von Fremdgeldern bestimmtes Sammel-Abwicklungskonto des Vermittlers bei einem inländischen Kreditinstitut. Der Vermittler stellt durch eine fortlaufende, vermieter- und buchungsbezogene Einzelaufzeichnung jederzeit sicher, dass der jedem einzelnen Vermieter wirtschaftlich zustehende Saldo bestimmbar ist. 14.4 Eine zusammengefasste Preis- oder Zahlungsübersicht dient allein der praktischen Abrechnung. Die rechtliche Zuordnung der einzelnen Positionen richtet sich ausschließlich nach der gesonderten Ausweisung als vermieterseitige Forderung, vermittlerseitige Gebühr oder Drittleistung. Aus der gemeinsamen Darstellung folgt keine rechtliche Gleichordnung der einzelnen Preisbestandteile. Vertragspartner des Mietvertrags und damit Gläubiger der Mietforderung ist ausschließlich der Vermieter. 14.5 Zusätzliche Entgelte externer Plattformen oder Zahlungsdienstleister richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen und sind nicht Bestandteil des Mietpreises, soweit sie nicht ausdrücklich als vermieterseitige Position ausgewiesen sind. 15. Haftung des Vermittlers 15.1 Der Vermittler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 15.3 Im Übrigen ist die Haftung des Vermittlers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen. 15.4 Für die eigentliche Unterkunftsleistung des Vermieters haftet der Vermittler nicht, es sei denn, ihm fällt im Rahmen seiner eigenen Vermittlungs- oder Abwicklungstätigkeit ein eigenes Verschulden zur Last. 15.5 Für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Portale, Plattformen, Schnittstellen oder Zahlungsdienstleister haftet der Vermittler nicht, soweit die Störung auf Umständen beruht, die der Vermittler nicht zu vertreten hat (z.B. technische Störungen der Plattformbetreiber, Wartungsarbeiten Dritter). Dies gilt nicht, soweit der Vermittler selbst die Auswahl der Plattform oder des Dienstleisters zu vertreten hat oder ihm ein Auswahlverschulden zur Last fällt. 15.6 Für Schäden, die unmittelbar durch Gäste, den Vermieter oder von diesen beauftragte Dritte oder Dienstleister einschließlich des vom Vermieter beauftragten Reinigungsdienstleisters verursacht werden, haftet der Vermittler nicht, es sei denn, dem Vermittler fällt insoweit ein eigenes Verschulden zur Last. 16. Datenschutz 16.1 Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Vermittlung, zum Vertragsabschluss, zur Vertragsabwicklung, zur Zahlungsabwicklung, zur Gästekommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. 16.2 Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, dürfen Daten an den Vermieter, an externe Buchungsplattformen, Schnittstellenbetreiber, Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister, den vom Vermieter beauftragten Reinigungsdienstleister sowie sonstige an der Abwicklung beteiligte Erfüllungsgehilfen übermittelt werden. Insbesondere ist der Vermittler berechtigt, dem Reinigungsdienstleister automatisiert das jeweilige Abreisedatum jeder Buchung zu übermitteln. 16.3 Im Übrigen gilt die jeweils bereitgestellte Datenschutzerklärung des Vermittlers. 17. Verbraucherstreitbeilegung Soweit den Vermittler eine Informationspflicht nach § 36 VSBG trifft, erklärt er, dass er bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 18. Schlussbestimmungen 18.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind.