Buchungsbedingungen: Strandhuus App. 310
Lieber Gast, die Zentrale Zimmervermittlung Heiligenhafen (nachstehend ZZV genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot in diesem Katalog und angebotenen Webseiten. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt) und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. 1. Abschluß des Beherbergungsvertrages, Stellung der ZZV 1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die ZZV als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Bei einer elektronischen Buchung erhält der Gast unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung der Buchung. 1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die ZZV als Vertreter des BHB vornimmt. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4. Die ZZV hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. Sie haftet nicht für die Angaben des BHB sowie für die von diesem zu erbringenden Leistungen und ggf. auftretende Leistungsstörungen. 2. Reservierungen 2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der ZZV als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag. 2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der ZZV Mitteilung zu machen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die ZZV. Erfolgt die Mitteilung durch den Gast, so gilt Ziff. 1.2. entsprechend. 3. Rücktritt 3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen und dadurch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 3.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): Gültig für Ferienhaus/Ferienwohnung/App.: - bis zum 45. Tag vor Anreise 15% zzgl. 30 EUR Gebühr - bis zum 31. Tag vor Anreise 25% zzgl. 30 EUR Gebühr - bis zum 21. Tag vor Anreise 50% zzgl. 30 EUR Gebühr - bis zum 11. Tag vor Anreise 80% zzgl. 30 EUR Gebühr - bis zum 0. Tag vor Anreise 90% zzgl. 30 EUR Gebühr. Gültig fürHotels/Pensionen/Privatzimmer: - biszum 31. Tag vor Anreise 12% - biszum 21. Tag vor Anreise 20% - biszum 11. Tag vor Anreise 40% - biszum 7. Tag vor Anreise 60% - biszum 0. Tag vor Anreise 80% 3.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 3.4. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abruchsversicherung wird dringend empfohlen. 3.5. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und hat im Interesse des Gastes schriftlich zu erfolgen. 4. Preise/Leistungen 4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit. 4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt sowie aus ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. 5. Bezahlung 5.1 Die ZZV kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10%-15% des Gesamtaufenthaltspreises inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer pro Person verlangen. 5.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 6. Haftung des BHB und der ZZV 6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 6.3. Die ZZV haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB. 7. Reklamationen 7.1. Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel und Störungen umgehend dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der ZZV erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzten, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist. 7.3. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die ZZV gern hilfreich zur Seite. 8. Verjährung 8.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der ZZV aus dem Vermittlungsvertrag verjähren nach einem Jahr. 8.2. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB bzw. der ZZV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der BHB bzw. die ZZV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8.4 Mit der rechtsverbindlichen Buchung über die Zentrale Zimmervermittlung Heiligenhafen akzeptiert der Gast die temporär gültigen pandemiebedingten Gastaufnahmebedingungen. Vermittelnde Tourismusstelle: Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Tourismus-Service, Zentrale Zimmervermittlung, Bergstraße 43, 23774 Heiligenhafen